§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen der Oberbayern Gastronomiebetriebe GmbH (nachfolgend: Oberbayern) und den Gästen. Sie sind Vertragsbestandteil in ihrer zum Zeitpunkt des Betretens unseres Lokals gültigen Fassung. Abweichende AGB oder sonstige Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen schriftlich im Einzelfall zugestimmt.
Diese AGB gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Oberbayerns, wobei Dritte dann selbst verpflichtet sind, Gäste auf etwaige Abweichungen von unseren AGB hinzuweisen.
Das Oberbayern verpflichtet sich nicht, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§2 Preise / Zahlung
Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive Bewirtung und gesetzlicher MwSt. Aus organisatorischen Gründen akzeptieren wir ausschließlich Bargeldzahlung.
§3 Einlasskriterien
Der Einlass ist an allen Öffnungstagen ab 18 Jahren gestattet. Auf Verlangen unserer Mitarbeiter oder des Sicherheitspersonals ist ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen. Grundlage der Einlassentscheidungen an unserer Tür sind ausschließlich Sicherheitsaspekte, sowohl die unserer Gäste, als auch die unserer Mitarbeiter. Zu stark alkoholisierten und/oder möglicherweise unter Drogeneinfluss stehenden Gästen wird der Einlass verwehrt. Die Entscheidung über den Einlass wird nach freiem Ermessen des Sicherheitspersonals getroffen. Weitere Informationen zu unseren generellen Einlasskriterien sind unter www.oberbayern-duesseldorf.de abrufbar.
§4 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Dem Gast ist bekannt, dass in unserem Lokal Fotos von unseren Gästen und dem Partygeschehen zum Zwecke der Veröffentlichung insbesondere zu Werbezwecken, z.B. auf unserer Internetseite, erstellt werden. Der Gast erklärt sich beim Betreten unseres Lokals hiermit ausdrücklich einverstanden. Er räumt uns unentgeltlich und unwiderruflich folgende Herstellungs- und Nutzungsrechte ein: Das Oberbayern ist berechtigt im Zusammenhang mit der Darstellung, Werbung oder Berichterstattung von Öffnungstagen und Veranstaltungen Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen, auf denen der Gast erkennbar ist, herzustellen und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere auch die Veröffentlichung in sämtlichen Medien und die Überlassung der Aufnahmen an Dritte zu diesen Zwecken. Der Gast verzichtet auf etwaige eigene Rechte an diesen Aufnahmen. Aufnahmen, die vorwiegend den Gast als Person betreffen und nicht lediglich im Zusammenhang mit der Darstellung von Öffnungstagen, dem Partygeschehen und/oder Veranstaltungen stehen, sind hiervon nicht erfasst. Ein den Gast abbildendes oder mitabbildendes Foto kann jeder Gast durch Mitteilung per E-Mail an: office@oberbayern-duesselsorf.de entfernen bzw. von unserer Internetseite löschen lassen.
(2) Da wir in unseren Objekten auf Sicherheit großen Wert legen, ist auch das Oberbayern mit einer permanenten Videoüberwachungsanlage ausgerüstet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gäste gegen Taschendiebe und bei eventuellen Auseinandersetzungen mit anderen Gästen. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich als Beweismaterial gespeichert und nur Behörden auf Verlangen vorgelegt. Die Aufzeichnungen werden unter Verschluss der Geschäftsleitung gehalten und sind daher für niemanden frei zugänglich.
§5 Garderobe
(1) Abzugebende Sachen
Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind dem Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben. Die Rückgabe der Garderobengegenstände/-kleidungsstücke etc. kann nur gegen Vorlage des dazugehörigen, bei Entgegennahme desselben, durch unser Personal ausgegebenen Originalgarderobenbons erfolgen.
(2) Öffnungszeiten und späteste Abholung
Aus organisatorischen Gründen schließt unsere Garderobe 30 Minuten bevor das Oberbayern schließt. Alle abgegebenen Gegenstände wie z.B. Mäntel, Jacken, Schirme und Taschen
müssen somit 30 Minuten vor Betriebsschluss abgeholt werden. Eine Abholung bzw. Ausgabe danach ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
(3) Reklamationen
Reklamationen sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
(4) Haftung
Das Oberbayern übernimmt die Haftung für Verlust oder Beschädigung von zur Verwahrung an der Garderobe übergebenen Sachen grundsätzlich nur bis zu einer Haftungsobergrenze von 100,00 € pro nachweislich abgegebenem und unverzüglich reklamierten Garderobengegenstand/-kleidungsstück. Die Höhe eines Erstattungsanspruches orientiert sich am Zeitwert (bei Verlust) unter Berücksichtigung des durch den Gast zuvor nachzuweisenden Anschaffungszeitpunktes und Anschaffungspreises bzw. an dessen Schadenshöhe (bei Beschädigung). Der erforderliche Nachweis der Abgabe des Garderobengegenstandes/ Kleidungsstückes an unserer Garderobe kann nur durch Vorlage des Originalgarderobenbons erfolgen.
Dem Gast bleibt der Nachweis eines höheren Schadens als 100,- € ebenso vorbehalten, wie auch dem Oberbayern der Nachweis eines geringeren Schadens als 100,- € vorbehalten bleibt.
Da sich die grundsätzliche Haftungsobergrenze allerdings am üblicherweise nicht höher liegenden Zeitwert der an der Garderobe abgegebenen Gegenstände orientiert, hat der Gast bei Vorliegen eines höheren Zeitwertes des Garderobengegenstandes als 100,- €, vor Übergabe des Garderobengegenstandes an das Garderobenpersonal, dieses ausdrücklich auf den höheren Zeitwert hinzuweisen.
Nur bei ordnungsgemäßem Hinweis des Gastes kann das Garderobenpersonal über eine eventuelle Ablehnung der Verwahrung oder eine noch sicherere Verwahrung bei der Geschäftsleitung - gegen für den Einzelfall auszuhandelnden Preisaufschlag - vorab befinden. Gegen die üblichen Garderobengebühren wird das ansonsten bei einem höheren Zeitwert bestehende zusätzliche Haftungsrisiko bzw. der damit verbundene Mehraufwand anderweitiger Verwahrung gegenüber dem Oberbayern nicht hinreichend abgegolten. Für das Oberbayern besteht insofern kein Kontrahierungszwang.
Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art, wie z. B. Geld, Schmuck, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Portemonnaies und deren Inhalt, Schlüssel, Mobiltelefone und Smartphones, Mützen, Handschuhe, Schals, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche werthaltige bewegliche Sachen. Deren Verwahrung wird an unserer Garderobe ausdrücklich nicht übernommen. Unser Garderobenpersonal ist daher - selbst bei vorherigem Hinweis des Gastes auf derartige Gegenstände - zur Übernahme bzw. deren Verwahrung an der Garderobe nicht berechtigt.
Für Gegenstände, die nicht an unserer Garderobe abgegeben wurden, aber in unseren Räumlichkeiten abgelegt werden, übernehmen wir keine Haftung.
Von sämtlichen vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Oberbayerns, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Oberbayerns, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§6 Taschendiebe
Auch wir bleiben leider nicht von Taschendieben in der Altstadt verschont. Jeden Hinweis, den wir zur Anzeige bringen, belohnen wir mit einer Fangprämie in Höhe von € 50,00 in Form eines Freiverzehrs am gleichen Abend. Sollte also beobachtet werden, dass sich Langfinger an fremdem Eigentum zu schaffen machen, bitten wir unsere Gäste dies umgehend dem Sicherheitsmitarbeiter am Eingang oder den Mitarbeitern an der jeweiligen Theke mitzuteilen. Wir bitten bis zum Eintreffen der Sicherheitsmitarbeiter zu warten und das Personal kurz und knapp über die Vorkommnisse zu unterrichten. Wichtig hierbei ist schnelles Handeln. Wir garantieren Diskretion, können aber nicht ausschließen, dass, sollte der Vorfall zur Anzeige gebracht werden, vor den Ermittlungsbehörden oder Gericht ausgesagt werden muss, da dies dann allgemeine Bürgerpflicht ist.
§7 Fundsachen
An Gegenständen jeder Art, die in den Räumen des Oberbayerns gefunden werden, machen wir ein Besitzrecht geltend. Sie sind bei unserem Eingangs- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.
§8 Datenschutz
Nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetze weist das Oberbayern darauf hin, dass wir im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten unserer Kunden / Kundinnen speichern und verarbeiten. Hierzu informieren wir ausführlich in unserer auf der Internetseite www.oberbayern-duesseldorf.de abrufbaren Datenschutzerklärung.
§9 Hausrecht
Die Geschäftsführung des Oberbayerns bzw. deren Bevollmächtigte üben in allen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Wir sind jederzeit berechtigt störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals des Oberbayerns ist unbedingt Folge zu leisten.
§10 Haftung
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, sind Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Oberbayerns, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Oberbayerns, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Düsseldorf, November 2023